Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen am Berlin Brandenburg Airport (BER) können jede Reise beeinträchtigen. Familien, Geschäftsreisende und Urlauber möchten wissen, ob eine Flugentschädigung möglich ist und wie die EU-Verordnung 261 ihnen hilft. Wer die Abläufe am Flughafen versteht, bleibt entspannter und reagiert in kritischen Momenten sicherer.
Häufige Probleme am BER
Der Berlin Brandenburg Airport gehört zu den verkehrsreichsten Flughäfen Deutschlands. Durch das hohe Passagieraufkommen in Terminal 1 und 2 entstehen regelmäßig Engpässe. Typische Ursachen für Störungen sind überlastete Start- und Landebahnen, längere Wartezeiten an Sicherheitskontrollen, fehlende Flugzeuge oder kurzfristige Gate-Wechsel. Auch wetterbedingte Probleme spielen eine große Rolle: dichter Nebel im Winter, starke Winde oder Gewitter im Sommer verzögern häufig den Flugbetrieb. Passagiere verfolgen Änderungen über große Anzeigetafeln, während die BER-App Echtzeitinformationen zu Boarding, Gates und Abflugzeiten liefert. Wer früh ankommt und Stoßzeiten vermeidet, reduziert das Risiko unnötiger Verzögerungen deutlich.
Rechte nach EU-Verordnung 261/2004
EU-261 schützt Fluggäste bei Flügen, die in der EU starten, in der EU landen oder von EU-Airlines durchgeführt werden. Da viele Verbindungen am BER in diese Kategorien fallen, profitieren zahlreiche Reisende davon. Bei Verspätungen ab drei Stunden, kurzfristigen Annullierungen oder verweigerter Beförderung aufgrund von Überbuchung können Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro fällig werden. Zusätzlich stehen Betreuungsleistungen zu, darunter Essen und Getränke ab zwei Stunden Wartezeit, Hotelunterkunft bei Übernachtung sowie Kommunikationsmöglichkeiten. Nicht jeder Fall führt jedoch zu einer Auszahlung, denn außergewöhnliche Umstände wie extremes Wetter oder Sicherheitsrisiken gelten teilweise als Entschuldigungsgrund. Trotzdem lohnt sich eine Prüfung, da Airlines diese Begründung oft zu weit auslegen.
Wann gilt ein Anspruch am BER?
Ein Anspruch entsteht nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Der Flug startet am BER oder landet in der EU mit einer EU-Airline.
- Die Verspätung beträgt über drei Stunden am Endziel.
- Die Annullierung wurde weniger als 14 Tage vorher mitgeteilt.
- Eine Überbuchung führte zur Verweigerung des Einstiegs.
- Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, die die Airline nachweisen muss.
Am BER entstehen viele Probleme durch Kapazitätsgrenzen und logistische Engpässe. Passagiere sollten daher alle Dokumente sichern, einschließlich Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Quittungen für zusätzliche Ausgaben. Fotos von Anzeigetafeln oder Mitteilungen der Airline sind hilfreich. Die Fristen zur Einreichung eines Anspruchs betragen je nach Land zwei bis drei Jahre.
Praktische Schritte am Flughafen
Schnelles Handeln erleichtert die spätere Anspruchsprüfung. Reisende sollten:
- Bordkarte und Buchung speichern
- Den Grund der Störung dokumentieren
- Betreuungsleistungen der Airline einfordern
- Alle Ausgaben per Beleg nachweisen
- Kontaktdaten anderer Betroffener sammeln
Die Serviceschalter im Terminal 1 und die offiziellen Kontaktstellen helfen bei ersten Informationen. Gut sortierte Unterlagen beschleunigen spätere Schritte.
Wie Skycop hilft
Viele Airlines reagieren langsam oder lehnen Ansprüche zunächst ab. Skycop übernimmt die komplette Fallprüfung, analysiert Flugdaten sowie BER-spezifische Abläufe und setzt Ansprüche rechtlich fundiert durch. Kommunikation, Fristenkontrolle und Verhandlungen erfolgen ohne Aufwand für den Passagier. Dank des Erfolgsmodells zahlen Kunden nur bei positiver Auszahlung. Diese Unterstützung ist gerade für Reisende mit wenig Zeit eine große Entlastung.
Fazit
Am Berlin Brandenburg Airport treten Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen regelmäßig auf. Mit EU-261, guter Dokumentation und der richtigen Unterstützung sichern Passagiere ihre Ansprüche zuverlässig und reisen entspannter.
